Förderkonditionen

Für die Planung und den Bau von Radwegen dieser Kategorie gewährt der Freistaat Bayern im Rahmen der Radoffensive einen Fördersatz in Höhe von 80 Prozent der förderfähigen Kosten.

Die Abwicklung des Förderverfahrens erfolgt in Anlehnung an die bewährten Richtlinien für Zuwendungen an kommunalen Straßen (RZStra) sowie das allgemeine Zuwendungsrecht (Art. 44 Bayerische Haushaltsordnung sowie die hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften und Nebenbestimmungen).

Über die RZStra hinaus werden voraussichtlich folgende Kosten förderfähig sein:

  • Machbarkeitsstudien einschließlich Kostenanalyse, Potenzialanalyse und Nutzen-Kosten-Analyse;
  • erforderliche Planungsleistungen Dritter;
  • Kosten externer Projektsteuerer, zur Koordination der interkommunalen Zusammenarbeit;
  • neben straßenbegleitenden auch selbstständig verlaufende Radwegabschnitte abseits bestehender Straßen;
  • verkehrstechnische Ausstattung des Radweges einschließlich Beleuchtungsanlagen.

Die Kombination mit anderen Förderprogrammen ist nicht zulässig.

Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein. Es darf auch nicht vor der Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids bzw. vor der etwaigen Einwilligung in den vorzeitigen Vorhabenbeginn in Angriff genommen werden.

Die Radoffensive steht unter Haushaltsvorbehalt.

Einzelheiten werden nach der Projektauswahl mitgeteilt.