JobBike Bayern

In der Regierungserklärung zum Klimaschutz am 21. Juli 2021 hat Herr Ministerpräsident Dr. Söder angekündigt, den Bediensteten des Freistaats Bayern ein Angebot für ein Jobrad zu unterbreiten.
Die Staatsregierung arbeitet gegenwärtig daran, ein entsprechendes Angebot für die Beschäftigten umzusetzen. Die erforderlichen Änderungen im Bayerischen Besoldungsrecht für die 237.000 Beamtinnen und Beamten einschließlich der Richterinnen und Richter des Freistaats sind am 1. Januar 2023 in Kraft getreten (Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 24/2022, S. 704).
Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im staatlichen Bereich ist derzeit eine Entgeltumwandlung nur zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung tarifvertraglich geregelt, nicht dagegen für Zwecke des Fahrradleasings. Aktuell ist daher nicht absehbar, wann es zu einer diesbezüglichen tarifvertraglichen Lösung kommen wird. Die EU-weite Ausschreibung zur Bereitstellung von Leasingfahrrädern schließt vorsorglich die Tarifbeschäftigten des Freistaats mit ein.
Das Vergabeverfahren für das Projekt „JobBike Bayern“ für die Beschäftigten des Freistaats Bayern, der Bayerischen Staatsforsten und bestimmter Universitätskliniken wurde durch europaweite Bekanntmachung im Juli 2022 eingeleitet und wird in Kürze zum Abschluss kommen.
Es wird angestrebt, das JobBike Bayern im Sommer 2023 anzubieten. Sobald nähere Informationen vorliegen, informieren wir Sie gerne hier auf dieser Internetseite.